Non-Voice-Geräte
Anrufbeantworter und Freisprechtelefone können genau wie
Modems, Faxgeräte, automatische Wählgeräte und Alarmsysteme
zugelassen werden. Geräte, bei denen die End-to-End-Sprachqualität
durch Regulationen festgelegt ist (z. B. Mobiltelefone, und in einigen
Ländern auch schnurlose Telefone), sind ausgeschlossen.
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Diese Tabelle zeigt die Länder an, die zur Zeit den CTR21-
Standard anwenden.
Land
Angewandt
Mehr Tests
Österreich1
Ja
Nein
Belgien
Ja
Nein
Tschechien
Nein
Keine Angabe
Dänemark1
Ja
Ja
Finnland
Ja
Nein
Frankreich
Ja
Nein
Deutschland
Ja
Nein
Griechenland
Ja
Nein
Ungarn
Nein
Keine Angabe
Island
Ja
Nein
Irland
Ja
Nein
Italien
Schwebend
Schwebend
Israel
Nein
Nein
Lichtenstein
Ja
Nein
Luxemburg
Ja
Nein
Niederlande1
Ja
Ja
Norwegen
Ja
Nein
Polen
Nein
Keine Angabe
Portugal
Nein
Keine Angabe
Spanien
Nein
Keine Angabe
Schweden
Ja
Nein
Schweiz
Ja
Nein
Vereinigtes Königreich Ja
Nein
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1 Nationale Regulationen gelten nur, wenn das Gerät Pulswahl
verwendet (der Hersteller kann in seinem Handbuch angeben,
dass das Gerät nur DTMF-Signale unterstützt, was zusätzliche Tests
überflüssig machen würde).
In den Niederlanden sind für seriellen Anschluss und
Anruferkennung zusätzliche Tests erforderlich.