ASUS ROG G750JM - Aussagen zur FCC-Erklärung

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Aussagen zur FCC-Erklärung

Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Vorschriften. Im Betrieb

müssen die folgenden beiden Bedingungen erfüllt werden:

Dieses Gerät darf keine schädliche Störstrahlung abgeben, und

Dieses Gerät muss für empfangene Störstrahlung unempfindlich

sein, auch für Störstrahlung, die unerwünschte Funktionen

hervorrufen an.

Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für

digitale Geräte der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften.

Diese Vorschriften wurden für ausreichenden Schutz gegen

Radiofrequenzenergie in Wohngegenden aufgestellt. Dieses Gerät

erzeugt und verwendet Radiofrequenzenergie und kann diese

ausstrahlen. Wenn es nicht entsprechend der Bedienungsanleitung

installiert und verwendet wird, kann es Störungen von

Funkübertragungen verursachen. Es kann nicht für alle Installationen

gewährleistet werden, dass keine Störungen auftreten. Falls dieses

Gerät Störungen des Rundfunk- oder Fernsehempfangs verursacht,

was durch Ein- und Ausschalten des Geräts ermittelt werden kann,

sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen, um die Störungen zu

beheben.

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Ändern Sie die Ausrichtung oder den Standort der

Empfangsantenne.

Vergrößern Sie den Abstand zwischen dem Gerät und dem

Empfänger.

Schließen Sie Gerät und Empfänger an unterschiedliche

Netzspannungskreise an.

Wenden Sie sich an den Fachhändler oder einen erfahrenen

Radio-/Fernsehtechniker.

WARNUNG! Zur Entsprechung der FCC-Emissionsvorschriften

und Vermeidung von Störungen beim Empfang von Radio- und/

oder Fernsehsignalen ist die Verwendung eines abgeschirmten

Netzkabels erforderlich. Die Verwendung des beigefügten Netzkabels

ist unerläßlich. Veränderungen oder Modifikationen, die nicht

ausdrücklich von der jeweiligen Entsprechungsbehörde genehmigt

wurden, können Ihr Benutzungsrecht für das Gerät erlöschen lassen.

(Nachdruck aus dem Code of Federal Regulations #47, Teil 15.193,

1993. Washington DC: Office of the Federal Register, National

Archives and Records Administration, U.S. Government Printing

Office.)

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